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Promotionsempfehlungen

Das Direktorium der Internationalen Graduiertenakademie (IGA) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hat in seiner Sitzung vom 29. September 2009 folgende Empfehlungen zur Promotion verabschiedet.

 

 

 

 

Bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Wissenschaftskulturen und Promotionswege (Individualpromotion, strukturierte Promotionsprogramme) wollen die Empfehlungen einen Beitrag zur Transparenz und zur Förderung von Good-Practice-Beispielen der Zulassung, der Betreuung und des Promotionsverfahrens leisten. Die IGA sammelt und veröffentlicht Good-Practice-Beispiele der Universität Freiburg.

1. Zulassung als Doktorand(in)

2. Aufnahme in ein Doktorandenkolleg oder eine Graduiertenschule

3. Promotionsvereinbarung

4. Betreuer/Betreuerinnen

5. Promotionsbetreuungsrecht

6. Berufsbegleitende Promotion

7. Fast-Track-Promotion

8. Dissertation

9. Disputation

10. Gesamtprädikat

 

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1. Zulassung als Doktorand(in)
Der Antrag auf Annahme als Doktorand(in) sollte am Beginn der Promotion bei der Fakultät (Promotionsausschuss, Dekan/Dekanin) gestellt werden. Es wird empfohlen, mit der Annahme als Doktorand(in) folgende Daten elektronisch zu erfassen: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Adresse, Email, Thema der Dissertation, Hauptbetreuer/Hauptbetreuerin, Art der Finanzierung (Beschäftigungsverhältnis an der Universität, Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Universität, Stipendium, andere Art der Finanzierung).

2. Aufnahme in ein Doktorandenkolleg oder eine Graduiertenschule
Aus dem Promotionsrecht der Fakultäten ergibt sich, dass die Aufnahme in ein Doktorandenkolleg (DFG-Graduiertenkolleg, Promotionskolleg u.a.) oder eine Graduiertenschule die Annahme als Doktorand(in) durch die Fakultät voraussetzt.

3. Promotionsvereinbarung
Die IGA empfiehlt eine Promotionsvereinbarung zwischen dem „Doktorvater“/der „Doktormutter“ und dem Doktoranden/der Doktorandin. Die Vereinbarung sollte die Verpflichtung zur Erarbeitung eines Exposés der Dissertation und die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Arbeit sowie eine regelmäßige Berichtspflicht (Präsentation der jeweils neuen Forschungsergebnisse) umfassen. Das Exposé sollte spätestens sechs Monate nach Annahme als Doktorand/Doktorandin vorgelegt und zur Promotionsvereinbarung genommen werden. Die Ergebnisse der Betreuungsgespräche sollten protokollarisch festgehalten werden, inklusive der vereinbarten Ziele für den weiteren Fortgang der Dissertation.

4. Betreuer/Betreuerinnen
Es wird empfohlen, dass Promotionen von zwei bis drei Personen betreut werden: einem Hauptbetreuer/einer Hauptbetreuerin („Doktorvater“/“Doktormutter“) und einem oder zwei weiteren Betreuern/Betreuerinnen. In manchen Fakultäten ist gelegentlich ein externer Drittbetreuer/eine externe Drittbetreuerin vorgesehen. Dieser/diese kann auch als Berater/Beraterin fungieren. Die IGA empfiehlt mindestens zwei Betreuungsgespräche im akademischen Jahr mit dem Hauptbetreuer/der Hauptbetreuerin. Betreuungsgespräche mit den anderen Betreuern/Betreuerinnen sollten vom Doktoranden/der Doktorandin nach Bedarf vereinbart werden. Ein gemeinsames Betreuungsgespräch aller Betreuer/Betreuerinnen mit dem Doktoranden/der Doktorandin kann ggf. sinnvoll sein. Die Betreuer/Betreuerinnen neben dem Hauptbetreuer/der Hauptbetreuerin können ggf. auch ein anderes Fach als das Promotionsfach vertreten. Ist für die Betreuung einer Promotion ein Thesis Committee vorgesehen, sollte dieses nicht zu groß ist. Zu entscheiden ist, ob der Hauptbetreuer/die Hauptbetreuerin Mitglied des Thesis Committee sein soll oder nicht. Ebenfalls müsste entschieden werden, ob das Thesis Committee auch Mitglieder umfassen kann bzw. soll, die nicht Mitglieder der Universität sind.

5. Promotionsbetreuungsrecht
Die IGA empfiehlt den Postdocs, die eine Universitätsprofessur anstreben, einen Kurs zur Promotionsbetreuung zu absolvieren. In Einzelfällen sollte herausragenden promovierten Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen der Universität, vor allem Nachwuchsgruppenleitern/Nachwuchsgruppenleiterinnen, durch den Promotionsausschuss der Fakultät das Promotionsbetreuungsrecht übertragen werden (in- und außerhalb eines Thesis Committees). Bei „externen“ Promotionen, z.B. in nichtuniversitären Forschungsinstituten und in der Industrie, sollte es möglich sein, dass geeigneten promovierten Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, die nicht Professoren/ Professorinnen sind, auf Antrag das Promotionsbetreuungsrecht durch den Promotionsausschuss übertragen werden kann.

6. Berufsbegleitende Promotion
Berufsbegleitende Promotionen sollten auch in Zukunft ermöglicht werden, sofern die für die Abfassung einer Dissertation erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.

7. Fast-Track-Promotion
Es wird empfohlen, nur den Besten eines Abschlussjahrganges (maximal 5%) eine Fast-Track-Promotion zu ermöglichen, um nicht den Masterabschluss zu entwerten. Die IGA empfiehlt Fast-Track-Promotionen mit integriertem Masterabschluss. Von Fast-Track-Promotionen ohne Masterabschluss rät die IGA aus besoldungsrechtlichen Gründen vorerst ab.

8. Dissertation
Das Thema der Dissertation sollte so gestellt werden, dass es innerhalb von etwa 3 Jahren bearbeitet werden kann, wenn sich der Doktorand/die Doktorandin ausschließlich der Dissertation widmet. Neben der klassischen Dissertation sollte je nach Fächerkultur auch die Möglichkeit einer kumulativen Promotion vorgesehen sein (Promotion auf der Grundlage von Veröffentlichungen in anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften). Im Interesse einer einheitlichen Bewertung der Dissertation empfiehlt die IGA folgende Prädikate: summa cum laude (mit höchstem Lob, herausragend) 0,7; magna cum laude (mit großem Lob, sehr gut) 1,0 – 1,3; cum laude (mit Lob, gut) 1,7-2,3; rite (befriedigend - ausreichend) 2,7-4; non probatum (nicht genügend) 4,3. Bei der Bewertung einer Dissertation mit summa cum laude sollte ein Drittgutachten (extern oder ggf. intern) eingeholt werden.

9. Disputation
Als mündliche Prüfungsleistung empfiehlt die IGA die Disputation, das heißt die Verteidigung der Dissertation.

10. Gesamtprädikat
Das Gesamtprädikat summa cum laude sollte nur vergeben werden, wenn auch die Disputation der Dissertation mit summa cum laude bewertet wurde. Wird statt der Disputation ein Rigorosum oder eine Fachprüfung durchgeführt, sollte die Bewertung der mündlichen Promotionsleistungen insgesamt mit nicht mehr als 25% in das Gesamtprädikat eingehen.

 

 

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